Titel: Checkliste | Privates Veräußerungsgeschäft V24-1
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ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
V24-1
CHECKLISTE | PRIVATES VERÄUSSERUNGSGESCHÄFT
Beratungsdokumentation
1. Prüfung der 10-Jahresfrist
Anschaffung des Grundstücks Veräußerung des Grundstücks
Notarieller Vertrag vom Notarieller Vertrag vom
AK/HK (GruBo + Gebäude) Veräußerungspreis (voraussichtlich)
arrow-circle-right Die 10-Jahresfrist*¹ endet mit Ablauf des (Datum)
Die (voraussichtliche) Veräußerung erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung?
jaĹ weiter mit Punkt 2
neinĹ nicht steuerbares privates Veräußerungsgeschäft (bebaut und unbebautes Grundstück)
Calculator 3. Ermittlung des (voraussichtlichen) Veräußerungsgewinns
Veräußerungspreis €
- Anschaffungskosten/Herstellungskosten - €
- Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf
(z. B. Notar- und Maklerkosten, Vorfälligkeitsentschädigung, etc.) - €
+ bisher geltend gemachte Abschreibung für Abnutzung (AfA) + €
= (voraussichtlicher) Veräußerungsgewinn bzw. Verlust = €
arrow-circle-right 4. Beratungsbefugnis*⁴
Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG besteht,
da der Veräußerungsgewinn von die Grenze von 18.000 €/36.000 € nicht überschreitet.
Beratungsbefugnis besteht nicht,
da der Veräußerungsgewinn die Grenze von 18.000 €/36.000 € überschreitet
arrow-circle-right Verweis an Steuerberater bzw. ist Steuererklärung selbst zu erstellen.
Ort, Datum Unterschrift Beratungsstelle/Mitglied
house-user 2. Gegenstand privater Veräußerungsgeschäfte: steuerpflichtig oder steuerfrei
Nicht bebautes Grundstück
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
(Haupt- oder Zweitwohnsitz, ausschließlich eigengenutzte
Ferienwohnung):
Vermietung (ausschließlich) zu fremden
Wohnzwecken
Wohnung wurde ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken
zwischen Anschaffung & Veräußerung genutzt
Vermietung zu fremden Wohnzwecken und Nutzung zu
eigenen Wohnzwecken (je zum Teil) *³
Wohnung wurde im Jahr der Veräußerung und in den beiden
vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
genutzt*²
Steuerpflichtig
Der voraussichtliche Veräußerungsgewinn ist steuerbar
und steuerpflichtig arrow-circle-right weiter mit Punkt 3
Steuerfrei
Der voraussichtliche Veräußerungsgewinn ist steuerbar,
aber steuerfrei arrow-circle-right Beratungsbefugnis besteht
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V24-1
CHECKLISTE | PRIVATES VERÄUSSERUNGSGESCHÄFT
Beratungsdokumentation
PRÜFSCHEMA
Vermietung zu fremden Wohnzwecken
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
• Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zwischen Anschaffung und Veräußerung
• Nutzung der Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
Wohnzwecken
Ja Nein
Nein Ja
Nein
Ja Nein
Steuerbares, aber steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft
Leerstand
• Liegt ein Leerstand zwischen Eigennutzung und Veräußerung vor, ist dies unschädlich, sofern das Grundstück bisher ausschließlich
eigengenutzt wurde.
• Liegt ein Leerstand zwischen Eigennutzung und Veräußerung vor und wurde das Grundstück in früheren Jahren vermietet,
aber im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren eigengenutzt, ist der Leerstand unschädlich, wenn
das Grundstück im Jahr der Beendigung der Eigennutzung veräußert wird.
Hinweise:
*¹ Die 10-Jahrefrist endet nach Ablauf von 10 Jahren nach Abschluss des notariellen Vertrages über die Anschaffung
(vgl. H 23 „Veräußerungsfrist, 3. Spiegelstrich“ EStH). Angesichts der taggenauen Frist wird ein Verkaufs(-vertrag), der die Frist um
ein paar Tage überschreitet, empfohlen.
Beispiel: Notarvertrag bei Kauf vom 05.02.2011 - 10 Jahresfrist endet mit Ablauf des 05.02.2021
arrow-circle-right ab 06.02.2021 ist die Veräußerung nicht steuerbar
*² Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss im Jahr vor der Veräußerung durchgehend sowie im Jahr der Veräußerung und im
Zweitvorjahr nur teilweise, aber mind. mit dem Vorjahr zusammenhängend bestanden haben.
Beispiel: Vermietung bis 20.12.2020 | Eigennutzung ab 21.12.2020 – 02.01.2022 | Vermietung bis 30.04.2022
arrow-circle-right Veräußerung zum 01.05.2022 nicht steuerbar
*³ Bei teilweiser Nutzung zu eigenen und fremden Wohnzwecken, liegt nur hinsichtlich des vermieteten Grundstücksteil ein privates
Veräußerungsgeschäft vor. Der Veräußerungspreis, die AK/HK und Werbungskosten sind bei der Ermittlung des Gewinns nach der
Wohnfläche aufzuteilen.
*⁴ Überschreitet der Veräußerungsgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften die Einnahmengrenze von 18.000 €/36.000 €, besteht
keine Beratungsbefugnis. Zu beachten ist, dass auch die übrigen Einkünfte, in die Berechnung der Einnahmengrenze einzubeziehen
sind (z. B. Vermietung, Kapitaleinkünfte, etc.).
Bebautes Grundstück
STEUERBARES UND STEUERPFLICHTIGES
PRIVATES VERÄUSSERUNGSGESCHÄFT
Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
> 10 Jahre? Ja Nicht steuerbares privates Veräußerungsgeschäft
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