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Titel: Beitrag B3: Geld zu verschenken
Beschreibung:
Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge Es handelt sich um vorgefertigte Musterbeiträge. Die Texte sind wettbewerbsrechtlich einwandfrei abgestimmt.  Achtung: Sollte der Text gekürzt werden, müssen die rot unterstrichenen Passagen unbedingt erscheinen! Ändern Sie die Textpassagen in blauer Schrift (Ort, Name, Tel. etc.) individuell ab. Geld zu verschenken? Ohne Lohnsteuerjahresausgleich keine Rückzahlung Im bundesweiten Durchschnitt verliert jeder Steuerzahler 1.172 € mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2021, Stand 06/2025). Je nach persönlicher Einkommenssituation kann es auch zu Nachzahlungen kommen, die Erstattung kann aber auch wesentlich höher sein. Wer aber nun denkt, dieses Geld müsste man dafür im deutschen Gesetzesdschungel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung investieren, der täuscht sich. Denn es gibt die kostengünstige Variante der Lohnsteuerhilfevereine. Diese haben im gesamten Bundesgebiet Beratungsstellen und sind nicht nur für reine Arbeitnehmer interessant. Zwar sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Jedoch können Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch andere Einnahmen erzielen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen), als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die kostengünstigere Steuerberatung der Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser anderen Einnahmen darf dabei 18.000 € bzw. 36.000 € (Ledige bzw. Verheiratete) nicht überschreiten. Lohnsteuerhilfevereine beraten Mitglieder begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. „Die qualifizierte Beratung der Arbeitnehmer in Lohnsteuerhilfevereinen hat den Gesetzgeber überzeugt“, erklärt Vorname Name, Leiter/in der örtlichen Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins Aktuell/Altbayerischer e.V. „Damit haben sich die Lohnsteuerhilfevereine endgültig etabliert.“ Weitere Infos erhalten Sie unter Tel.: (0000)0123112 oder www.nachname.altbayerischer.de/www.nachname.aktuell-verein.de
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