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Titel: Beitrag B2: Ein Verein hilft im Steuerdschungel
Beschreibung:
Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge Es handelt sich um vorgefertigte Musterbeiträge. Die Texte sind wettbewerbsrechtlich einwandfrei abgestimmt.  Achtung: Sollte der Text gekürzt werden, müssen die rot unterstrichenen Passagen unbedingt erscheinen! Ändern Sie die Textpassagen in blauer Schrift (Ort, Name, Tel. etc.) individuell ab. Wählen Sie den Textvorschlag mit gelber Schrift, je nachdem, ob eine neue oder bestehende Beratungsstelle vorliegt und löschen Sie den Alternativtext. Ein Verein hilft im Steuerdschungel Ort. Alle Jahre wieder müssen viele Arbeitnehmer dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen. Für viele ein Graus, lästig oder auch einfach zu kompliziert. Abhilfe versprechen der Steuerberater oder Computer-Programme. Eine Möglichkeit kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. "Vielen sind wir unbekannt", bedauert Vorname Name vom Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. Titel (z.B. Der/Die Diplom-Kauffrau/Steuerfachwirt / gelernte Steuerfachangestellte) betreibt in Straße Nr. in Ort seit gut x Jahren eine Beratungsstelle. Dabei ist der Lohnsteuerhilfeverein eine kostengünstige Alternative. Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten und beträgt 15 €. Der Jahresbeitrag ist sozial nach dem Einkommen gestaffelt. Während beim Aktuell/Altbayerischen e.V. Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 10.000 € gerade mal 52 € und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über 150.000 € maximal 375 € Mitgliedsbeitrag bezahlen, beginnen die Gebühren des Steuerberaters meist jenseits dieser Beträge, weiß Vorname Name zu berichten. Sie hilft in ihrer Beratungsstelle in der Straße in Ort etwa 160 (Angabe nur sinnvoll ab mindestens 100 Mitglieder) Menschen jährlich. Was viele nicht wissen, ist, dass ein Beratungsstellenleiter eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen muss, ehe die Zulassung durch die Oberfinanzdirektion erteilt wird. Nach der Zahlung des sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrages fällt keine weitere Gebühr an. Neben der Einkommensteuererklärung überprüft der Verein den Steuerbescheid und legt gegebenenfalls auch Einspruch beim Finanzamt ein. Betreut werden können – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – alle Personen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, deren Einnahmen aus Zinsen, Kapital, Vermietung und Verpachtung die Höhe von jährlich insgesamt 18 000 € (Ledige) bzw. 36 000 € (Verheiratete) nicht überschreiten. Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte dürfen die Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten. "Sie haben keine Lust, keine Zeit oder kommen nicht zurecht", erklärt Berater/-in Name die Motive ihrer Klientel. Der Lohnsteuerhilfeverein Aktuell/Altbayerischer arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Regelmäßige Kontrollen der Oberfinanzdirektionen und das Verbot von anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (wie die Vermittlung von Versicherungen) gewährleisten die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung. Jährlich werden ungefähr 5 Millionen Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen beraten. Nähere Infos gibt es unter Tel. bzw. www...
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