Titel: Muster | Infomail Mitglieder 2026/02
Beschreibung:
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Sehr
geehrtes Mitglied,
mit unseren Checklisten starten Sie bestens vorbereitet in das Steuerjahr 2025. So sparen Sie Zeit, behaltenden Überblick und holen gemeinsam mit Ihrer Beratungsstelle das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.
Ihr
Steuerjahr 2025: So bereiten Sie sich optimal vor!
Alles
dabei für die Steuer
Mit unserer
Checkliste | Steuererklärung
behalten Sie den Überblick – einfach abhakenund stressfrei starten.
Arbeitnehmer:
innen
Zur Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen wir folgende Angaben:
• Anzahl Ihrer Fahrten zur Arbeitsstätte
• Homeoffice-Tage
• Übersicht über Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen
• Angaben zur doppelten Haushaltsführung usw.
Für den Beratungstermin:
Mit der
Checkliste | SteuererklärungArbeitnehmer:in
und dem
Kalender | Arbeitstage 2025
sparen Sie Zeit und sindbestens vorbereitet.
Rentner:
innen
Alles beisammen für die Steuererklärung? Mit unserer
Checkliste | Steuererklärung
Rentner:in
behalten Sie den Überblick.
Steuerzeit
ist Sparzeit -
wir helfen Ihnen dabei, das Beste aus der Steuererklärung 2025herauszuholen.
Vereinbaren
Sie zeitnah einen Termin
mit Ihrer
Beratungsstelle.
Gut
zu wissen
Mit dem Lohnsteuerhilfeverein endet die
Frist zur Abgabe
der Steuererklärung 2025 zum
28.02.2027
. Die Frist für die Steuererklärung 2024 läuft noch bis zum 30.04.2026.
Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, können Sie die Erklärung für das Jahr
2022
letztmalig bis zum
31.12.2026
einreichen.
Sie
möchten sich auch selbst informieren?
Auf unserem
Blog
und auf
Instagram
finden Sie die wichtigsten Steueränderungen für das Steuerjahr 2025.
Das
ist neu für 2026!
Erhöhung
der Pendlerpauschale und Ehrenamtsfreibetrag, Abzug vonGewerkschaftsbeiträgen, usw.
Die wichtigsten Änderungen für 2026 haben wir auch nochmal kurz und knapp in unserem
Video
auf Instagram zusammengefasst.
Aktivrente:
Ab 2026 bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen
Ab 2026 kann sich Weiterarbeit im Rentenalter steuerlich besonders lohnen: Bis zu2.000 € monatlich können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.Mehr dazu im
Blogbeitrag
.
Behinderten-
Pauschbetrag: Nachweis ab 2026 elektronisch
Beim Behinderten-Pauschbetrag erfolgt der Nachweis ab 01.01.2026 beiNeufeststellungen oder Änderungen nur noch elektronisch. Was dafür zu beachtenist, erfahren Sie im
Blogbeitrag
.
Weitere
Beiträge finden Sie auf unserem
Steuerblog
.
Zusätzlich
stehen Ihnen auf unserer Webseite unter
Downloads
zahlreiche Arbeitshilfenwie z. B. Checklisten, Berechnungsbögen oder Muster-Vorlagen kostenlos zur Verfügung.
Wir
wünschen Ihnen für 2026 noch alles Gute und viel Erfolg bei der Steuererklärung!
Mit besten Grüßen
Ihr Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
P.
S.: Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft?
Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie in unseren
FAQs
.
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Wir
speichern Ihre Kontaktdaten zum Zweck der Beratungsanbahnung und -durchführung sowie zur Kommunikation so lange wie erforderlich oder gesetzlichvorgeschrieben. Informationen zu Ihren Rechten im Umgang mit den personenbezogenen Daten und weitere Informationen finden Sie auf unserer
Datenschutzerklärung
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Impressum:
Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing
Telefon: 08724 966 740 8600
www.altbayerischer.de
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