Titel: Anleitung 2 | Vollmachtsdatenbank (VDB) - ESt-PLUS V26-1
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Schlagwörter: Seite 1 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - EST-PLUS
Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
Inhaltsverzeichnis
A. Vollmacht anlegen (Seite 2 bis 7)
B. Warum wurde mein Antrag zurückgewiesen? (Seite 8 bis 9)
C. Angelegte Vollmacht ändern (Seite 10 bis 12)
D. DIVA 2 (Seite 13 bis 16)
E. Einzelwiderruf einer Vollmacht über den geöffneten Steuerfall (Seite 17 bis 18)
F. Sammelwiderruf von Vollmachten aufgrund hinterlegtem Kündigungsdatum (Seite 19 bis 21)
G. Daten (Belege) von ELSTER abholen (Seite 22 bis 24)
H. Abgerufene Daten (Belege) in Steuerfall übernehmen (Seite 25 bis 26)
I. Steuerkontoabfrage (Seite 27)
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
A. Vollmacht anlegen
1. Anlegen: Vollmacht wird 1:1 entsprechend Original mit/ohne Zustellvollmacht, DIVA etc. angelegt
2. Bestätigen: gescannte Vollmacht wird im Antrag hinterlegt
3. Abgleichen: Vollmacht‐Antrag wird an ELSTER übermittelt
4. Einlesen: Nach ca. 24 Stunden ist die beantragte Vollmacht in ELSTER hinterlegt.
Dieses Kennzeichen wird in ESt‐Plus eingelesen. E‐Daten können nun abgerufen werden.
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er
wieder entfernt werden!
Wichtig: Bei Ehepaaren müssen immer zwei inhaltsgleiche Vollmachten übermittelt werden
(zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Bevollmächtigung)!
Sollte es sich um eine weitere Anlage, z. B. wegen Zurückweisung oder Widerruf oder nach dem Import
eines Steuerfalls nach BST‐Wechsel, handeln, löschen Sie unbedingt vorher unter "Vollmachten" –
"Programm" – "Verwaltung" UND unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" alle vorhandenen
Zeilen dieser Person mit "Entfernen" aus der Liste.
Hierzu müssen Sie als Benutzer‐Nr. 1 in ESt‐Plus angemeldet sein!
1. Öffnen Sie den Steuerfall der anzulegenden Vollmacht und gehen dann in die Stammdaten:
2. Klicken Sie nun auf die Registerkarte "Vollmachten" und wählen die betreffende Person aus:
3. Anschließend klicken Sie rechts auf "Anlegen" und im folgenden Fenster auf "Weiter":
(Alternativ kann die Anlage auch unter "Vollmachten" – "Programm" – "Verwaltung" gestartet werden.)
4. Im nächsten Fenster klicken Sie auf "Weiter":
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
5. Im folgenden Fenster müssen die Haken/Einträge entsprechend der Original‐Vollmacht hinterlegt werden!
Zum aktuellen Stand sind zu den persönlichen Daten des Mitglieds noch folgende Zeilen zu beachten:
Die Steuer‐Nr. wird bereits aus dem Steuerfall übernommen, sofern diese dort hinterlegt ist.
Nur, wenn Ihnen die Steuer‐Nr. nicht vorliegt, geben Sie nur das Finanzamt an.
= Zeile 14
= Zeile 15
oder: = Zeile 17
Ist auf der Vollmacht das Kreuz gesetzt, muss auch beim Antrag der Haken gesetzt werden und umgekehrt.
Kreuz ist gesetzt = Original‐Bescheid wird zur BST gesendet
Kreuz ist NICHT gesetzt = Original‐Bescheid wird zum Steuerpflichtigen gesendet
Tipp: Ob das Kreuz auf der "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" standardmäßig gesetzt sein soll oder
nicht, können Sie im WebPortal unter "Meine BST" – "Voreinstellungen" hinterlegen.
= Zeile 23/24
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
= Zeile 26
= Zeile 29‐39
DIVA 2: Vorherige Freischaltung ist notwendig! Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "DIVA 2".
Möchten Sie mit DIVA beantragen, muss zwingend das Kreuz in Zeile 17 auf der Vollmacht gesetzt sein und
damit in der VDB mit Entgegennahme beantragt werden!
Sollte bereits eine Vollmacht ohne Entgegennahme bestehen, muss diese vorher widerrufen werden.
= Zeile 40/41
Klicken Sie zum Schluss auf "Anlegen":
6. Nun klicken Sie rechts auf "Bestätigen", wählen im nächsten Fenster "Schriftliche Vollmacht bestätigen und
hinterlegen" aus und klicken Sie auf "Weiter":
(Alternativ kann die Bestätigung auch unter "Vollmachten" – "Programm" – "Verwaltung" gestartet werden.)
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
7. Im folgenden Fenster muss die eingescannte Vollmacht hinterlegt werden, indem Sie die Datei im Archiv oder
aus dem Speicherort auf Ihrem PC auswählen. Klicken Sie dann auf "Bestätigen":
Sollte es sich um eine weitere Anlage, z. B. wegen Zurückweisung oder Widerruf, handeln, muss das Datum bei
"Erteilt am:" nach dieser/diesem liegen!
8. Klicken Sie nun rechts auf "Abgleichen", wählen Sie "Vollmachten in der VDB anlegen" aus und klicken Sie dann
auf "Weiter":
(Alternativ kann der Abgleich auch unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" gestartet werden.)
Beachten Sie hier, dass die folgende Meldung dann unbedingt mit "Nein" bestätigt werden muss:
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
9. Anschließend wählen Sie die angelegte Vollmacht aus und klicken auf "Anlegen":
10. Warten Sie nun ca. 24 Stunden (in Einzelfällen auch länger), bis die Freischaltung erfolgt ist.
Klicken Sie dann unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" rechts unten auf "Einlesen" und im
folgenden Fenster auf "Weiter":
11. Die beiden folgenden Fenster bestätigen Sie jeweils mit "Einlesen":
Wurde die Vollmacht in der VDB angenommen, steht diese nun in ESt‐Plus zur Verfügung.
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
B. Warum wurde mein Antrag zurückgewiesen?
1. Um den Grund der Zurückweisung zu erfahren, gehen Sie im Programm zu "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" –
"Verwaltung":
2. Klicken Sie dann die Zeile mit dem Status "Zurückgewiesen" an:
3. Nun klicken Sie rechts unten auf "Anzeigen" und im folgenden Fenster nochmals auf "Anzeigen":
4. Im dann angezeigten Fenster finden Sie anschließend den Zurückweisungsgrund:
Die häufigsten Zurückweisungsgründe finden Sie auf der folgenden Seite.
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
Die häufigsten Zurückweisungsgründe sind:
"… da der Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber dieses Steuerkontos identifiziert werden konnte. Der
Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der pers. ID. …"
Hier sind vermutlich die Steuer‐ID und/oder Geburtsdatum und/oder Steuernummer falsch.
Bitte korrigieren Sie die Daten im Steuerfall und legen die Vollmacht anschließend erneut an.
"Es wurde eine Steuernummer übermittelt, deren Steuerkonto nicht mehr aktiv ist. …"
Hier wurde eine alte Steuernummer für den Antrag verwendet. Ein Antrag ist nur mit der aktuellen
Steuernummer möglich.
Bitte korrigieren Sie die Steuernummer im Steuerfall und legen die Vollmacht anschließend erneut an.
"… wurde die Steuernummer 1234567890123 mit gültigen betrieblichen Kennbuchstaben übermittelt. …"
Die steuerpflichtige Person hat/hatte ein Gewerbe angemeldet (z. B. auch PV‐Anlage) oder war Selbständig
(z. B. Übungsleitertätigkeit). Hier ist ein Abruf über die Lohnsteuerhilfevereine nicht möglich.
Für eine erfolgreiche Anlage in der VDB lassen Sie je nach Finanzamt den betrieblichen Kennbuchstaben
löschen oder eine neue Steuernummer vergeben und korrigieren Sie diese im Steuerfall.
Anschließend können Sie die Vollmacht erneut anlegen.
Sollte das Finanzamt dem nicht nachkommen, prüfen Sie bitte, ob evtl. keine Beratungsbefugnis besteht.
"Es wurde eine Vollmacht eines Mandanten/Mitglieds übermittelt, für den bereits eine Vollmacht besteht. Für
einen Mandanten/ein Mitglied ist innerhalb der Kanzlei/des Vereins nur eine Vollmacht zulässig. …"
Bitte legen Sie die Vollmacht in 2 Werktagen erneut an.
Sollte der Antrag dann erneut aus diesem Grund zurückgewiesen werden, wenden Sie sich bitte an
technik@aktuell‐verein.de / technik@altbayerischer.de unter Angabe folgender Daten:
o Mitgliedsnummer
o Mitgliedsname
o Steuer‐ID
Bitte beachten Sie, dass vor der erneuten Anlage unbedingt vorher unter "Vollmachten" – "Programm" –
"Verwaltung" UND unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" alle vorhandenen Zeilen dieser Person
mit "Entfernen" aus der Liste gelöscht werden müssen.
Hierzu müssen Sie als Benutzer‐Nr. 1 in ESt‐Plus angemeldet sein!
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C. Angelegte Vollmacht ändern
Ist eine Vollmacht bei Elster im Status "Geprüft" kann diese in folgenden Punkten geändert werden:
‐ Steuer‐Nr. hinzufügen
‐ Steuer‐Nr. aktualisieren
‐ DIVA aktivieren (nur möglich, wenn DIVA 2 aktiviert ist und die Bekanntgabevollmacht aktiv ist)
‐ DIVA deaktivieren
Für alle anderen Änderungen muss die Vollmacht widerrufen und nach dem Widerruf neu beantragt werden.
1. Öffnen Sie den Steuerfall der zu ändernden Vollmacht und gehen dann in die Stammdaten:
2. Klicken Sie nun auf die Registerkarte "Vollmachten" und wählen die betreffende Person aus:
3. Anschließend klicken Sie rechts auf "Ändern" und im folgenden Fenster auf "Weiter":
(Alternativ kann die Änderung auch unter "Vollmachten" – "Programm" – "Verwaltung" gestartet werden.)
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
4. Führen Sie die gewünschten Änderungen durch und klicken zum Schluss auf "Ändern":
5. Klicken Sie nun rechts auf "Abgleichen", wählen Sie "Vollmachten in der VDB ändern" aus und klicken Sie
dann auf "Weiter":
(Alternativ kann der Abgleich auch unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" gestartet werden.)
Beachten Sie hier, dass die folgende Meldung dann unbedingt mit "Nein" bestätigt werden muss:
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
6. Anschließend wählen Sie die geänderte Vollmacht aus und klicken auf "Ändern":
7. Warten Sie nun ca. 24 Stunden (in Einzelfällen auch länger), bis die Änderung erfolgt ist.
Klicken Sie dann unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" rechts unten auf "Einlesen" und im
folgenden Fenster auf "Weiter":
8. Die beiden folgenden Fenster bestätigen Sie jeweils mit "Einlesen":
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
D. DIVA 2
Der DIVA‐Bescheid ersetzt den postalischen Papierbescheid komplett.
(Der digitale Bescheidvergleich ist davon nicht betroffen und kann weiterhin abgeholt werden.)
Der DIVA‐Bescheid ist rechtlich genauso bindend wie der herkömmliche Papierbescheid.
Die Frist für einen Einspruch beginnt mit der elektronischen Bereitstellung des DIVA‐Bescheids.
Der DIVA‐Bescheid muss an die Mitglieder ausgehändigt werden:
o ALH‐Postbox
o E‐Mail (unverschlüsselt nur, wenn vom Mitglied zugestimmt)
o ausgedruckt
Entscheiden Sie sich für DIVA 2, müssen vorab folgende Punkte erledigt werden.
Bitte beachten Sie, dass DIVA 2 erst nach Freischaltung zur VDB eingerichtet werden kann.
1. Gehen Sie zu "ELSTER" – "Zertifikate" – "Verwaltung":
2. Wählen Sie nun die Zeile mit dem "ALH Orgastick" aus und klicken dann rechts unten auf "Verwendung".
3. Kontrollieren Sie hier, ob alle Haken gesetzt sind und klicken Sie dann auf "Ändern":
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
4. Klicken Sie nun rechts unten auf "Vollmachtnehmer", wählen dann "DIVA‐Teilnahme aktivieren" aus und
klicken auf "Weiter":
5. Im folgenden Fenster müssen beide Haken gesetzt werden und zum Schluss klicken Sie auf "Aktivieren":
Die Freigabe zur Teilnahme an DIVA 2 nimmt mindestens 48 Stunden in Anspruch. In Einzelfällen kann die
Freigabe durch die OFD auch länger dauern. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss.
Die Abholung der DIVA‐Dokumente in ESt‐Plus erfolgt nach Bereitstellung über "ELSTER" –
"Dokumente (DIVA)" – "Verwaltung", für Nachrichten über "ELSTER" – "Postfach" – "Verwaltung".
Klicken Sie hier jeweils rechts unten auf "Dokumentabholung".
Möchten Sie die DIVA‐Teilnahme (für bereits angelegte Vollmachten OHNE DIVA‐Teilnahme) nachträglich
aktivieren, gehen Sie bitte vor, wie auf der folgenden Seite beschrieben.
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
Die DIVA‐Teilnahme für bereits in der VDB angelegte Vollmachten (OHNE DIVA‐Teilnahme) kann mit folgenden
Schritten nachträglich aktiviert werden.
Warten Sie hierfür unbedingt mindestens 48 Stunden ab, bis die Freigabe zur Teilnahme an DIVA 2
abgeschlossen ist!
6. Gehen Sie im Programm ESt‐Plus auf "Vollmachten" – "Programm" – "Verwaltung":
7. Klicken Sie nun rechts unten auf "Abgleichen", dann auf "Zu allen Vollmachten die DIVA‐Teilnahme aktivieren."
und anschließend auf "Weiter":
8. Im nächsten Fenster klicken Sie auf "Abgleichen".
9. Gehen Sie nun im Programm zu "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung":
10. Klicken Sie nun rechts unten auf "Abgleichen", dann auf "Vollmachten in der VDB ändern" und anschließend
auf "Weiter":
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
11. Die nächsten Fenster bestätigen Sie mit "Ja" und 3x "Einlesen".
12. Im letzten Fenster werden Ihnen die Vollmachten angezeigt, die im vorhergehenden Schritt geändert wurden.
Mit einem Klick mit der rechten Maustaste auf der erste Kästchen können Sie alle Vollmachten auf einmal
markieren und über "Ändern" an die VDB übertragen:
Bitte beachten Sie, dass Vollmachten, die OHNE Steuernummer in der VDB angelegt sind, nicht für DIVA 2
freigeschaltet werden können!
Rechtsklick auf das erste Kästchen:
Seite 17 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
E. Einzelwiderruf einer Vollmacht über den geöffneten Steuerfall
Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er
wieder entfernt werden!
1. Öffnen Sie den Steuerfall der zu widerrufenden Vollmacht und gehen dann in die Stammdaten:
2. Klicken Sie nun auf die Registerkarte "Vollmachten" und wählen die zu widerrufende Person aus:
3. Anschließend klicken Sie unten rechts auf "Widerrufen":
4. Bestätigen Sie dann die folgende Meldung mit "Ja":
5. Klicken Sie nun unten rechts auf "Abgleichen":
Seite 18 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
6. Wählen Sie hier "Vollmachten in der VDB widerrufen" aus und klicken dann auf "Weiter":
7. Im letzten Fenster wählen Sie die Zeile durch Setzen des Hakens aus.
Mit Klick auf "Widerrufen" wird die Vollmacht in der VDB sofort widerrufen:
Es dauert ca. 24 Std. bis eine Vollmacht abschließend in der VDB widerrufen ist.
Erst wenn Sie dann unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" auf "Einlesen" gehen, ist danach der
Widerruf in ESt‐Plus zu sehen.
Seite 19 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
F. Sammelwiderruf von Vollmachten aufgrund hinterlegtem Kündigungsdatum
Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er
wieder entfernt werden!
Führen Sie bei dem betreffenden Mitglied letztmalig die Synchronisierung zwischen ESt‐Plus und
ALH WebPortal durch. Das Kündigungsdatum wird dann automatisch übernommen.
Manuell können Sie das Kündigungsdatum wie folgt eintragen:
Rufen Sie im geöffneten Fall die Stammdaten des Mitglieds auf:
Wählen Sie die Registerkarte "Verein" aus und hinterlegen das Kündigungsdatum:
1. Gehen Sie zu "Vollmachten" – "Programm" – "Verwaltung":
2. Für einen Sammelwiderruf aufgrund hinterlegtem Kündigungsdatum klicken Sie unten rechts auf "Abgleichen",
wählen "Vollmachten widerrufen" aus und klicken auf "Weiter":
3. Im folgenden Fenster geben Sie das Ziel‐Austrittsdatum (31.12. des jeweiligen Jahres) an und klicken dann auf
"Abgleichen":
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
4. Gehen Sie nun zu "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung":
5. Klicken Sie hier rechts unten auf "Abgleichen", wählen "Vollmachten in der VDB widerrufen" aus und klicken
dann auf "Weiter":
6. Folgende Meldung bestätigen Sie mit "Ja" und klicken anschließend 2x auf "Einlesen":
2x
Seite 21 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
7. Im letzten Fenster werden Ihnen nun alle vom Programm gefundenen Vollmachten angezeigt.
Wählen Sie hier die gewünschten Mitglieder durch Setzen des Hakens aus.
ACHTUNG: Kontrollieren Sie unbedingt VOR dem Klick auf "Widerrufen", ob alle angezeigten Mitglieder zu
widerrufen sind! Laut Fa. Steuersoft ist das Programm so konzipiert, dass hier auch Vollmachten angeboten
werden, die keine Zuordnung zu einer Akte haben, da keine "Programmvollmacht" existiert.
Mit Klick auf "Widerrufen" werden alle angehakten Mitglieder in der VDB sofort widerrufen:
Es dauert ca. 24 Std. bis eine Vollmacht abschließend in der VDB widerrufen ist.
Erst wenn Sie dann unter "Vollmachten" – "ELSTER‐VDB" – "Verwaltung" auf "Einlesen" gehen, ist danach der
Widerruf in ESt‐Plus zu sehen.
Seite 22 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
G. Daten (Belege) von ELSTER abholen
Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er
wieder entfernt werden!
Bei verstorbenen Mitgliedern muss die Vollmacht vom Rechtsnachfolger unterschrieben werden.
Daten von gekündigten Mitgliedern dürfen NICHT mehr abgerufen werden!
Im ALH WebPortal erhalten Sie eine Meldung über gekündigte Mitglieder:
Bitte beachten Sie, dass bei gekündigten Mitgliedern zusätzlich die Vollmacht widerrufen werden muss!
Führen Sie hierzu die Schritte unter dem Punkt "Einzelwiderruf" oder "Sammelwiderruf" aus.
Widerruf Vollmacht bei Kündigung verpflichtend – Haftung für BSTL
Sofern Sie beim Finanzamt für ein Mitglied Vollmacht angezeigt haben, ist diese im Falle einer Kündigung
auch wieder zu löschen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam,
wenn er ihr zugeht § 80 Abs. 1 S. 3 AO. Erhalten Sie nach Beendigung der Mitgliedschaft Verwaltungsakte
vom Finanzamt (Bescheide, Schätzungen etc.) und die Vollmacht ist nicht widerrufen, kann dies u.U. zu
einem Haftungsschaden führen, da die Verwaltungsakte, trotz Kündigung der Mitgliedschaft,
ordnungsgemäß bekannt gegeben werden.
Führen Sie bei dem betreffenden Mitglied letztmalig die Synchronisierung zwischen ESt‐Plus und
ALH WebPortal durch. Das Kündigungsdatum wird dann automatisch übernommen.
Manuell können Sie das Kündigungsdatum wie folgt eintragen:
Rufen Sie im geöffneten Fall die Stammdaten des Mitglieds auf:
Wählen Sie die Registerkarte "Verein" aus und hinterlegen das Kündigungsdatum:
Zusätzlich können Sie, nach Hinterlegung des Kündigungsdatums, unter "Steuerakte öffnen" einen Filter
setzen und damit die gekündigten Mitglieder ausblenden:
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
1. Klicken Sie auf "ELSTER" – "Belege" – "Verwaltung"
2. Klicken Sie unten rechts auf "Belegabholung"
3. Wählen Sie bei "Recht" die "Belegabholung – Vollmachtsdatenbank" aus (beachten Sie hierzu bitte folgenden
Tipp!), alle anderen Einstellungen können unverändert bleiben, und klicken Sie auf "Weiter":
Tipp: Unter "Extras" – "Einstellungen" – "ELSTER" kann die Priorisierung geändert werden, so dass die
Vollmachtsdatenbank standardmäßig angezeigt wird:
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ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - EST-PLUS
Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
4. Im folgenden Fenster werden alle Mitglieder angezeigt, die für die Vollmachtsdatenbank bereits freigeschaltet
wurden.
5. Klicken Sie auf "Anfragen" und es werden alle vorhandenen Belege abgerufen.
Beachten Sie bitte, dass der Abruf der Belege erst einen Tag (in Einzelfällen auch länger) nach der Freischaltung
zum Abrufverfahren möglich ist, da die Bescheinigungen über die Nacht gesammelt werden.
6. Im nächsten Fenster klicken Sie auf "Abholen" und zum Schluss auf "Schließen" und "OK":
Die Belege sind nun in der Datenbank in ESt‐Plus gespeichert und können in den Steuerfall übernommen
werden.
Seite 25 von 27 | Stand: 29.01.2026 | V26‐1
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
H. Abgerufene Daten (Belege) in Steuerfall übernehmen:
Für diesen Vorgang muss der Elster‐Stick NICHT am Computer eingesteckt sein.
1. Öffnen Sie einen Fall und klicken auf "ELSTER" – "Belege" ‐ "Abgleichen":
Oder klicken Sie direkt auf dieses Symbol:
2. Wählen Sie evtl. Belege ab, die Sie nicht übernehmen möchten und klicken Sie auf "Weiter":
Den Inhalt der Belege können Sie in diesem Fenster auch direkt ansehen oder ausdrucken – machen Sie hierzu
einen Doppelklick auf das Symbol in der Spalte "Protokoll".
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
3. Im ersten Schritt des Datenabgleichs können Daten im Fall gelöscht werden, wenn kein passender ELSTERBeleg
vorhanden ist. Durch Klick auf das Symbol in der Mitte können Sie dies auch ändern, so dass nichts
gelöscht wird. Klicken Sie dann auf "Weiter".
= Werte im Programm löschen / = Werte im Programm beibehalten
= Einzelwerte (Hier können Sie die Werte im Detail einsehen)
4. Im zweiten Schritt werden die Daten abgeglichen. Durch Klick auf das Symbol in der Mitte können Sie
auswählen, ob die Daten abgeglichen werden sollen. Durch Klick auf das Symbol ganz rechts in der Zeile
können Sie im Detail einsehen, welche Werte abgeglichen werden. Klicken Sie anschließend auf "Abgleichen".
= Werte von ELSTER übernehmen
= Einzelne Werte von ELSTER übernehmen (Details unter )
= Werte im Programm löschen
/ = Werte im Programm beibehalten
= Einzelwerte (Hier können Sie die Werte im Detail einsehen)
5. Nun sind die abgeglichenen Werte sofort im Steuerfall eingetragen und können von Ihnen noch kontrolliert
werden.
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Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage
I. Steuerkontoabfrage
Die Steuerkontoabfrage kann nur genutzt werden, wenn die aktuelle Steuernummer in der Vollmacht
hinterlegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss diese zuerst hinterlegt bzw. aktualisiert werden!
Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er
wieder entfernt werden!
1. Öffnen Sie einen Steuerfall und gehen dann in die Stammdaten:
2. Klicken Sie nun auf die Registerkarte "Vollmachten" und wählen die betreffende Person aus:
3. Anschließend klicken Sie rechts unten auf "Kontoabfrage", wählen die gewünschte Abfrage aus und klicken auf
"Anzeigen":
Sie erhalten dann sofort das Ergebnis in der Anzeige.
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