Titel: Beitragsordnung 2023 | Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beschreibung:
Schlagwörter: Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeiträge Kosten Mitgliedschaft
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BEITRAGSORDNUNG | ALTBAYERISCHER LOHNSTEUERHILFEVEREIN E.V.
Bemessungsgrundlage von € bis € Mitgliedsbeitrag
(in € inkl. gesetzl. USt.)
0 10.000 52
10.001 15.000 74
15.001 20.000 91
20.001 25.000 101
25.001 30.000 115
30.001 35.000 131
35.001 40.000 139
40.001 45.000 149
45.001 50.000 159
50.001 55.000 177
55.001 60.000 195
60.001 70.000 229
70.001 80.000 252
80.001 100.000 289
100.001 120.000 319
120.001 150.000 349
ab 150.001 375
Die Aufnahmegebühr
beträgt einmalig 15 € inkl. USt.
Der Jahresbeitrag
ist gemäß obiger Tabelle sozial gestaffelt, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und
steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind u. a.:
1. Bruttoarbeitslohn/-löhne,
2. sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten
aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen
(z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe.
Gültig ab 01.01.2023
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