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Titel: Fachbeitrag | Firmenwagen V2204-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Seite 1 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung Inhalt 1. Bewertungsmethoden .................................................................................................................................................. 2 2. Pauschalmethode ......................................................................................................................................................... 3 2.1 Allgemein .............................................................................................................................................................. 3 2.2 Korrektur des geldwerten Vorteils: 0,03 %-Methode und 0,002 %-Methode ..................................................... 4 2.3 Pauschalbesteuerung ............................................................................................................................................ 5 3. Fahrtenbuchmethode ................................................................................................................................................... 6 4. Methodenwechsel ........................................................................................................................................................ 7 5. Zuzahlungen zum Firmenwagen ................................................................................................................................... 8 5.1 Einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten ............................................................................................ 8 5.1.1 Pauschalmethode ..................................................................................................................................... 8 5.1.2 Fahrtenbuchmethode ............................................................................................................................... 9 5.2 Laufende, regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlungen ................................................................................ 10 5.2.1 Pauschalmethode ................................................................................................................................... 10 5.2.2 Fahrtenbuchmethode ............................................................................................................................. 10 6. Firmenwagen und Lohnabrechnungen ....................................................................................................................... 11 Seite 2 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 1. Bewertungsmethoden BMF v. 03.03.2022 - IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 Hinsichtlich der Bewertung des geldwerten Vorteils des Firmenwagens kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: • Pauschalmethode: pauschale Wertermittlung • Fahrtenbuchmethode: tatsächliche Wertermittlung Pauschalmethode Fahrtenbuchmethode Privatnutzung: 1 % x Bruttolistenpreis x Monate Fahrten in km x Kosten pro km  Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet: 0,03 % x Bruttolistenpreis x Kilometer x Monate 0,002 % x Bruttolistenpreis x Kilometer x Fahrten Fahrten in km x Kosten pro km  Wechsel der Bewertungsmethode BMF, Rn. 41 Ein unterjähriger Wechsel zwischen der Pauschalmethode und der Fahrtenbuchmethode ist innerhalb eines Jahres für dasselbe Fahrzeug nicht möglich. Eine Ausnahme lässt die Verwaltung dann zu, wenn das Firmenfahrzeug während des Jahres wechselt. BMF, Rn. 13f Der Arbeitgeber muss die Anwendung der 0,03 %-Methode oder die Einzelbewertung (0,002 %-Methode) für jedes Kalenderjahr einheitlich für den Arbeitnehmer festlegen. Die Methode darf während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden. Beratertipp: Methodenwechsel im Veranlagungsverfahren Die Bindungswirkung an die getroffene Wahl beschränkt sich auf das Lohnsteuerverfahren. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann der Steuerpflichtige zur anderen, für ihn günstigeren Methode, wechseln. Dies bedeutet, es kann • von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode und/oder • von der 0,03 %-Methode zur 0,002 % Methode und jeweils umgekehrt gewechselt werden.   Seite 3 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 2. Pauschalmethode 2.1 Allgemein Bei der Pauschalmethode wird der geldwerte Vorteil wie folgt ermittelt: Privatnutzung: 1 %-Methode 1 % x Bruttolistenpreis x Monate  Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03 %-Methode (= 15 Hin-/Rückfahrten im Monat bzw. 180 Fahrten im Jahr) 0,03 % x Bruttolistenpreis x Kilometer x Monate 0,002 %-Methode (= Tatsächliche Anzahl der Fahrten im Monat bzw. im Jahr) 0,002 % x Bruttolistenpreis x Kilometer x Fahrten Beispiel 1: Keine erste Tätigkeitsstätte Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Max hat weder eine erste Tätigkeitsstätte oder einen Sammelpunkt noch ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € Beispiel 2: Erste Tätigkeitsstätte und arbeitsvertragliche Vereinbarung der 0,03 %-Regelung Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 %-Methode) 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 12 Monate + 2.880 € Geldwerter Vorteil (4.800 € + 2.880 €) = 7.680 € Beispiel 3: Erste Tätigkeitsstätte und arbeitsvertragliche Vereinbarung der 0,002 %-Regelung Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Max hat den Arbeitgeber je Monat 6-mal aufgesucht. Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002 %-Methode) 40.000 € x 0,002 % x 20 km x 6 Fahrten x 12 Monate + 1.152 € Geldwerter Vorteil (4.800 € + 1.152 €) = 5.952 € Seite 4 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 2.2 Korrektur des geldwerten Vorteils: 0,03 %-Methode und 0,002 %-Methode Hat der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung die 0,03 %-Methode angewandt, da diese arbeitsvertraglich geregelt wurde oder der Arbeitnehmer auf die 0,002 %-Methode verzichtet hat, so kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung von der 0,03 %-Methode zur 0,002 %-Methode gewechselt werden (sog. Methodenwechsel).  Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung Bei einem Methodenwechsel kann der geldwerte Vorteil in der Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Ein Methodenwechsel erfolgt in der Regel von der 0,03 %-Methode zur 0,002 %-Methode. Bei der 0,03 %-Methode wird pauschal von 15 Fahrten im Monat zum Arbeitgeber ausgegangen; dies entspricht 180 Fahrten im Jahr. Hat der Arbeitnehmer mehr als 15 Fahrten im Monat, bleiben die „Mehrtage“ unberücksichtigt – in diesen Fällen ist die 0,03 %-Methode steuerlich günstiger. Die 0,002 %-Methode ist vorteilhafter, wenn der Arbeitnehmer jährlich insgesamt weniger als 180 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte hat. Wurde in der Lohnabrechnung die 0,002 %-Methode angewandt, der Arbeitnehmer hat allerdings mehr als 180 Fahrten im Monat, so kann von der 0,002 %-Methode zur 0,03 %-Methode gewechselt werden. Der Regelfall ist allerdings der Wechsel von der 0,03 %-Methode zur 0,002 %-Methode, da überwiegend in den Lohnabrechnungen die 0,03 %-Methode angewandt wird.  Voraussetzungen Erforderlich sind datumsgenaue Aufzeichnungen über die Anzahl der Tage, an denen der Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich genutzt wurde (BMF v. 03.03.2022, Rn. 13g). Beispiel 4: Max steht ab 2021 ein Firmenwagen mit Bruttolistenpreis 40.000 € zur Verfügung. Max hat eine erste Tätigkeitsstätte, welche er ein bis zweimal wöchentlich aufsucht. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Arbeitsvertraglich, aus praktischen Gründen, ist die 0,03 %-Methode festgelegt. Der Firmenwagen wurde in der Lohnabrechnung somit mit der 1 %- und 0,03 %-Methode besteuert. Für die Einkommensteuererklärung hat Max eine Aufstellung über die tatsächlichen Fahrten erstellt, aus der sich datumsgenau ergibt, an welchen Tagen er zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist. Insgesamt ist er im Jahr 2021 an 70 Tagen zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren. Lohnabrechnung: Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002 %-Methode) 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 12 Monate + 2.880 € Geldwerter Vorteil (4.800 € + 2.880 €) = 7.680 € Korrektur in der Steuererklärung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Geldwerter Vorteil (0,002 %-Methode) 40.000 € x 0,002 % x 20 km x 70 Fahrten 1.120 € abzgl. geldwerter Vorteil (0,03 %-Methode) 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 12 Monate - 2.880 € Korrekturbetrag, negativer Arbeitslohn (Anlage N, Zeile 21) = 1.760 € Seite 5 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 2.3 Pauschalbesteuerung Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/ Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet nutzen, so ist für diese Fahrten ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Bei Wahl der Pauschalmethode (0,03 %-Methode, 0,002 %-Methode) kann der Arbeitgeber diese Fahrten mit einem Pauschsteuersatz von 15 % besteuern (§ 40 Abs. 2 S. 3 EStG); es handelt sich um eine Arbeitgebersteuer. Die pauschale Besteuerung ist allerdings betragsmäßig begrenzt. Obergrenze ist die Entfernungspauschale: 0,30 €/0,35 €/0,38 € x Kilometer x Anzahl der Fahrten  Bescheinigung pauschal besteuerter Leistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung Der Arbeitgeber bescheinigt die Pauschalbesteuerung in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung. Die pauschal besteuerten Leistungen mindern den Werbungskostenabzug. 0,03 %-Methode 0,002 %-Methode Vereinfachungsregelung: Pauschalbesteuerung von • 15 Fahrten im Monat, • 180 Fahrten im Jahr, da keine Kenntnis über die tatsächlichen Fahrten. Pauschalbesteuerung der • tatsächlichen Fahrten zum Arbeitgeber, da der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Anzahl der tatsächlichen monatlichen Fahrten mitzuteilen hat. Lohnabrechnung und Einkommensteuererklärung Geldwerter Vorteil 0,03 % x BLP x km x Monate Geldwerter Vorteil 0,002 % x BLP x km x Fahrten - Pauschalbesteuerung 0,30 €/0,35 €/0,38 € x km x 15 Arbeitstage - Pauschalbesteuerung 0,30 €/0,35 €/0,38 € x km x tats. Arbeitstage = Individualbesteuerung Differenz = Individualbesteuerung Differenz *Individualbesteuerung bedeutet, dass dieser Betrag mit dem individuellen Steuersatz besteuert wird; dieser Betrag unterliegt entsprechend analog bzw. zzgl. dem weiteren Gehalt dem individuellen Steuersatz. Beispiel 5: Max steht ab 2021 ein Firmenwagen mit Bruttolistenpreis 40.000 € zur Verfügung. Er hat eine erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. a) 0,03 %-Methode; Vereinfachungsregel monatlich 15 Fahrten b) 0,002 %-Methode; es wurden dem Arbeitgeber im Monat Januar insgesamt 6 Fahrten gemeldet. 0,03 %-Methode 0,002 %-Methode Geldwerter Vorteil 240 € (= 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 1 Monat) 96 € (= 40.000 € x 0,002 % x 20 km x 6 Fahrten) Pauschalbesteuerung - 90 € (= 0,30 € x 20 km x 15 Arbeitstage) - 36 € (= 0,30 € x 20 km x 6 Arbeitstage) = Individualbesteuerung = 150 € = 60 € Beratertipp: „Berechnungsbogen | Firmenwagen mit Pauschalbesteuerung“ Die Korrektur des geldwerten Vorteils mit Pauschalbesteuerung führt bei Vielen zu Problemen. Im internen Bereich finden Sie unter „STEUERN“ – „Firmenwagen“ eine Arbeitshilfe (Excel-Tool) zur Ermittlung der Korrektur des geldwerten Vorteils. Seite 6 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 3. Fahrtenbuchmethode Bei der Fahrtenbuchmethode wird der geldwerte Vorteil wie folgt ermittelt: Kosten pro Kilometer: Gesamtkosten des Fahrzeugs Jahresfahrleistung (= gesamt gefahrene Kilometer im Jahr, d.h. private und betriebliche Fahrten) Privatnutzung: Privatfahrten in Kilometer Kosten pro Kilometer x privat gefahrene Kilometer  Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Fahrten zum Arbeitgeber in Kilometer Kosten pro Kilometer x privat gefahrene Kilometer Beratertipp: Hat das Mitglied einen niedrigen Anteil der Privatfahren oder einen hohen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, so kann die Fahrtenbuchmethode günstiger sein. Die Fahrtenbuchmethode kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens angewandt werden, wenn das Mitglied ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. In der Einkommensteuererklärung kann zur Fahrtenbuchmethode gewechselt werden, sofern • das Mitglied ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und • der Arbeitgeber die Gesamtkosten des Fahrzeugs vorlegt. Das Fahrtenbuch sowie die Gesamtkosten sind zwingende Voraussetzungen für den Wechsel von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode. Beispiel 6: Keine erste Tätigkeitsstätte Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten. Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 6.000 km) = 1.020 € Beispiel 7: Erste Tätigkeitsstätte Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 8.000 km) = 1.360 € Seite 7 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 4. Methodenwechsel Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode oder auch umgekehrt von der Fahrtenbuchmethode zur Pauschalmethode gewechselt werden. Beispiel 8: Wechsel von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. In der Lohnabrechnung wird die Pauschalmethode angewandt. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Korrektur in der Einkommensteuererklärung: 1. Pauschalmethode Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 %-Methode) 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 12 Monate + 2.880 € Geldwerter Vorteil (4.800 € + 2.880 €) = 7.680 € 2. Fahrtenbuchmethode Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 8.000 km) = 1.360 € 3. Korrektur des geldwerten Vorteils Pauschalmethode 7.680 € - Fahrtenbuchmethode 1.360 € = 6.320 € Beispiel 9: Wechsel von der Fahrtenbuchmethode zur Pauschalmethode Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 45.000 km Privatfahrten und 5.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. In der Lohnabrechnung wird die Fahrtenbuchmethode angewandt. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Korrektur in der Einkommensteuererklärung: 1. Fahrtenbuchmethode Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 50.000 km) = 8.500 € 2. Pauschalmethode Privatnutzung (1 %-Methode) 40.000 € x 1 % x 12 Monate 4.800 € zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 %-Methode) 40.000 € x 0,03 % x 20 km x 12 Monate + 2.880 € Geldwerter Vorteil (4.800 € + 2.880 €) = 7.680 € 3. Korrektur des geldwerten Vorteils Fahrtenbuchmethode 8.500 € - Pauschalmethode 7.680 € = 820 € Seite 8 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 5. Zuzahlungen zum Firmenwagen Häufig vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Firmenwagens eine Zuzahlung leisten muss. Dies kann • eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens oder • eine laufende, regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlung sein.  Die Zuzahlungen mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Grundsätzlich wird die Zuzahlung bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Arbeitgeber mindernd berücksichtigt. Das heißt, eine erneute Korrektur im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist in der Regel nicht erforderlich. Erfolgt eine Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung oder hat der Arbeitgeber die Berücksichtigung der Zuzahlungen vergessen, können die Zuzahlungen in der Veranlagung vorteilsmindernd geltend gemacht werden. 5.1 Einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten 5.1.1 Pauschalmethode Beispiel 10: Pauschalmethode Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der nach der Pauschalmethode ermittelte geldwerte Vorteil beträgt insgesamt 7.680 €. Im Jahr 2021 leistet Max eine einmalige Zuzahlung zur Sonderausstattung zum Firmenwagen in Höhe von 10.000 €. Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: VZ 2021: Geldwerter Vorteil (Pauschalmethode) 7.680 € abzgl. einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen - 10.000 € Geldwerter Vorteil im Jahr 2021 = 0 € VZ 2022: Geldwerter Vorteil (Pauschalmethode) 7.680 € abzgl. einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen - 2.320 € Geldwerter Vorteil im Jahr 2021 = 5.360 € Seite 9 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 5.1.2 Fahrtenbuchmethode Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens mindern im Zahlungsjahr den Nutzungswert des Firmenwagens. Sind die Zuzahlungen höher als der Nutzungswert im Zahlungsjahr, kann der restliche Betrag auf den Nutzungswert dieses Fahrzeugs in den Folgejahren angerechnet werden. Das gilt grundsätzlich bei der Pauschalmethode und auch bei der Fahrtenbuchmethode. Bei der Fahrtenbuchmethode jedoch dann nicht, wenn der Arbeitgeber bei der Ermittlung der Gesamtkosten die Anschaffungskosten bereits um die Zuzahlung gekürzt hat (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 2 LStR). Beispiel 11: Fahrtenbuchmethode, keine Kürzung der Gesamtkosten Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 40.000 €. Im Jahr 2021 leistet Max eine einmalige Zuzahlung zur Sonderausstattung zum Firmenwagen von 10.000 €. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil lt. Fahrtenbuchmethode für das Jahr 2022 beträgt: 1.200 € Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 8.000 km) = 1.360 € abzgl. einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen - 10.000 € Zu versteuernder geldwerter Vorteil = 0 € Der übersteigende Betrag von 8.640 € (= 1.360 € - 10.000 €) ist in die Folgejahre übertragbar und mindert den geldwerten Vorteil in den Folgejahren, solange bis der Betrag von 10.000 € verbraucht ist. Beispiel 12: Fahrtenbuchmethode, Kürzung der Gesamtkosten Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 40.000 €. Im Jahr 2021 leistet Max eine einmalige Zuzahlung zur Sonderausstattung zum Firmenwagen von 10.000 €. Die weiteren Kraftfahrzeugkosten betragen 5.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. • Die gekürzten Anschaffungskosten betragen 30.000 € (= 40.000 € - 10.000 €). • Die gekürzten AfA-Beträge betragen 3.750 € (= 30.000 € / 8 Jahre). • Die Gesamtkosten betragen 8.750 € (3.750 € + 5.960 €). Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 8.750 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,13 € Geldwerter Vorteil (0,13 € x 8.000 km) = 1.040 € Seite 10 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung 5.2 Laufende, regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlungen 5.2.1 Pauschalmethode Beispiel 13: Pauschalmethode Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Max hat mit seinem Arbeitgeber monatliche Zuzahlungen in Höhe von 150 € vereinbart. Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: VZ 2021, 2022, 2023, …. Geldwerter Vorteil (Pauschalmethode) 7.680 € abzgl. Zuzahlung zum Firmenwagen (150 € x 12 Monate) - 1.800 € Geldwerter Vorteil im Jahr 2021 = 5.880 € Beispiel 14: Pauschalmethode, max. Anrechnung auf 0 € Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 40.000 €. Max hat keine erste Tätigkeitsstätte. Max hat mit seinem Arbeitgeber monatliche Zuzahlungen in Höhe von 0,25 € je privatem Kilometer vereinbart. Max hatte im Jahr 2021 insgesamt 20.000 km privat gefahrene Kilometer. Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Geldwerter Vorteil (Pauschalmethode) 4.800 € abzgl. Zuzahlung zum Firmenwagen (0,25 € x 20.000 km) - 5.000 € Geldwerter Vorteil = 0 € Der übersteigende Betrag von 200 € ist nicht in das Folgejahr übertragbar. 5.2.2 Fahrtenbuchmethode Liegt die Fahrtenbuchmethode vor, so ist zu unterscheiden, um welche Art des Nutzungsentgelts es sich handelt (BMF, Rn. 53 a-d): a. Nutzungsunabhängiger Betrag (z. B. Monatspauschale) b. Nutzungsabhängiger Betrag anhand der gefahrenen Kilometer (z. B. Kilometerpauschale) c. Übernommene Leasingraten d. Vollständige oder teilweise Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten Pauschales Nutzungsentgelt: BMF, Rn. 53 a-c Zahlt das Mitglied ein pauschales Nutzungsentgelt i. S. d BMF Rn. 53 a-c, so ist der geldwerte Vorteil um diesen Betrag zu kürzen (Beispiel 15). Kraftfahrzeugkosten: BMF, Rn. 53 d BMF, Rn. 58: Trägt das Mitglied Kraftfahrzeugkosten (d. h. Kosten, die in die Gesamtkosten mit einfließen, wie AfA, Leasing, Treibstoffkosten, Versicherungen, Steuer etc.), fließen diese nicht in die Gesamtkosten ein und erhöhen nicht den geldwerten Vorteil (Beispiel 16). BMF, Rn. 59: Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn bei der Fahrtenbuchmethode die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten in die Gesamtkosten miteinbezogen werden und die Zuzahlung wie ein Nutzungsentgelt lt. Rn. 53 a-c behandelt wird. D.h., die Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil. Diese Nichtbeanstandungsregelung trifft lt. BMF auf vom Mitglied übernommene Kraftfahrzeugkosten zu (Beispiel 17). a-c: pauschales Nutzungsentgelt Seite 11 von 11 | Rechtsstand: 2022/04 | V2204-1 FACHBEITRAG | FIRMENWAGEN Korrektur des geldwerten Vorteils in der Einkommensteuererklärung Beispiel 15: Pauschales Nutzungsentgelt (BMF, Rn. 53 a-c) Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Die Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €. Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Max vereinbart mit seinem Arbeitgeber ein pauschales monatliches Nutzungsentgelt von 100 €. Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Geldwerter Vorteil (0,17 € x 8.000 km) = 1.360 € abzgl. Zuzahlung zum Firmenwagen (100 € x 12 Monate) - 1.200 € Zu versteuernder geldwerter Vorteil = 160 € Beispiel 16: Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten, Kürzung der Gesamtkosten (BMF, Rn. 58) Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Max vereinbart mit seinem Arbeitgeber die Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten von 3.000 €. Die übrigen Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €; insgesamt somit 13.960 € (= 10.960 € + 3.000 €). Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen individuellen Kraftfahrzeugkosten fließen nicht in die Gesamtkosten ein und erhöhen damit nicht den individuellen Nutzungswert (= geldwerter Vorteil, R 8.1 Absatz 9 Nummer 2 Satz 8 zweiter Halbsatz LStR). Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 10.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,17 € Zu versteuernder geldwerter Vorteil (0,17 € x 8.000 km) = 1.360 € Beispiel 17: Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten, keine Kürzung der Gesamtkosten (BMF, Rn. 59) Max Muster erhält ab 01.01.2021 einen Firmenwagen. Max vereinbart mit seinem Arbeitgeber die Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten von 3.000 €. Die übrigen Gesamtkosten des Firmenwagens betragen 10.960 €; insgesamt somit 13.960 € (= 10.960 € + 3.000 €). Die Gesamtfahrleistung beträgt 65.000 km, davon sind 6.000 km Privatfahrten und 2.000 km Fahrten zum Arbeitgeber. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen individuellen Kraftfahrzeugkosten fließen in die Gesamtkosten ein und erhöhen damit den individuellen Nutzungswert (= geldwerter Vorteil, BMF Rn. 59). Das Nutzungsentgelt (3.000 €) mindert den geldwerten Vorteil (analog der Pauschalmethode). Lohnabrechnung oder Korrektur in der Einkommensteuererklärung: Ermittlung der Kosten pro Kilometer Gesamtkosten 13.960 € / Gesamtkilometer 65.000 € 0,21 € Geldwerter Vorteil (0,21 € x 8.000 km) = 1.680 € abzgl. Zuzahlung zum Firmenwagen - 3.000 € Zu versteuernder geldwerter Vorteil = 0 € 6. Firmenwagen und Lohnabrechnungen
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