Titel: Berechnungsbogen | Beerdigungskosten V24-1
Beschreibung:
Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
BERECHNUNGSBOGEN | BEERDIGUNGSKOSTEN
Zur Vorlage beim Finanzamt
V24-1
Name: Mitgliedsnr.: VZ:
Calculator Ermittlung der Beerdigungskosten
1. Abziehbare unmittelbare Beerdigungskosten
Arzthonorar Leichenschau €
Bestattungsunternehmen (Formalitäten, Ankleiden, Einbetten, Aufbahrung, Einäscherung etc.) €
Friedhofsgebühren (Gebühren für Leichenhalle, Gebühr für Beisetzung) €
Traueranzeigen, Sterbebilder, Sarg, Urne, Grabstein Kränze, Blumenschmuck €
Kosten für Pfarrer, Trauerredner, musikalische Gestaltung der Beerdigung etc. €
Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Zahlungsrückstände des Verstorbenen für Miete, Strom, Telefon etc.) €
Überführung ins Ausland €
Sonstige Kosten €
Summe abziehbare unmittelbare Beerdigungskosten (1) €
2. Nicht abziehbare mittelbare Beerdigungskosten
Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung, etwaige Fahrtkosten €
Besonders aufwendige Grabstätte €
Summe nicht abziehbare mittelbare Beerdigungskosten (2) €
3. Nachlass des Verstorbenen (auch noch zu erwartende Leistungen sind zu berücksichtigen):
Geerbte Immobilie (Verkehrswert), Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Beteiligungen €
Leistungen aus privater Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung *1 €
Versorgungsfreibetrag des steuerpflichtigen Sterbegeldes der Beamtenversorgung *2 €
Zu erwartende Ersatzleistungen aus €
Summe des Nachlasses des Verstorbenen (3) €
4. Berechnung der abziehbaren Beerdigungskosten
Abzugsfähige unmittelbare Beerdigungskosten (1)
Abzgl. Nachlass des Verstorbenen (3) - €
Abzgl. Übernahme Kosten durch andere Personen - €
= Summe der abziehbaren Beerdigungskosten €
Allgemeines
1. Name und Anschrift des Verstorbenen:
2. Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen (z.B. Ehegatte):
3. Erbschaftsverhältnis (z.B. Alleinerbe, weitere Erben):
4. Weitere Beteiligte an der Kostenübernahme:
5. Liegt innerhalb der letzten 10 Jahre eine Schenkung/Übertragung i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge vor?
nein ja (Verkehrswert angeben)
6. Haben Sie vom Erblasser eine Immobilie geerbt? nein ja* (Verkehrswert angeben)
* arrow-alt-circle-right Falls Verkehrswert höher als Beerdigungskosten, dann sind Beerdigungskosten insgesamt nicht abzugsfähig!
*1 Es ist nur der Anteil anzurechnen, welcher sich auf die abzugsfähigen unmittelbaren Kosten bezieht. Der Anteil, der sich auf die nicht abzugsfähigen mittelbaren Kosten
bezieht, ist nicht anzurechnen:
100 x unmittelbare Kosten
Erstattung x
mittelbare + unmittelbare Kosten
*2 Laut BFH-Urteil vom 15.06.2023 (VI R 33/20) ist das Sterbegeld aus öffentlichen Kassen steuerpflichtig. Das steuerpflichtige Sterbegeld mindert jedoch nicht die agBs.
Laut BFH kürzt lediglich der Versorgungsfreibetrag die agBs.
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