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Titel: Berechnungsbogen | Beerdigungskosten V24-1
Beschreibung:
Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de BERECHNUNGSBOGEN | BEERDIGUNGSKOSTEN Zur Vorlage beim Finanzamt V24-1 Name: Mitgliedsnr.: VZ: Calculator Ermittlung der Beerdigungskosten 1. Abziehbare unmittelbare Beerdigungskosten Arzthonorar Leichenschau € Bestattungsunternehmen (Formalitäten, Ankleiden, Einbetten, Aufbahrung, Einäscherung etc.) € Friedhofsgebühren (Gebühren für Leichenhalle, Gebühr für Beisetzung) € Traueranzeigen, Sterbebilder, Sarg, Urne, Grabstein Kränze, Blumenschmuck € Kosten für Pfarrer, Trauerredner, musikalische Gestaltung der Beerdigung etc. € Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Zahlungsrückstände des Verstorbenen für Miete, Strom, Telefon etc.) € Überführung ins Ausland € Sonstige Kosten € Summe abziehbare unmittelbare Beerdigungskosten (1) € 2. Nicht abziehbare mittelbare Beerdigungskosten Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung, etwaige Fahrtkosten € Besonders aufwendige Grabstätte € Summe nicht abziehbare mittelbare Beerdigungskosten (2) € 3. Nachlass des Verstorbenen (auch noch zu erwartende Leistungen sind zu berücksichtigen): Geerbte Immobilie (Verkehrswert), Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Beteiligungen € Leistungen aus privater Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung *1 € Versorgungsfreibetrag des steuerpflichtigen Sterbegeldes der Beamtenversorgung *2 € Zu erwartende Ersatzleistungen aus € Summe des Nachlasses des Verstorbenen (3) € 4. Berechnung der abziehbaren Beerdigungskosten Abzugsfähige unmittelbare Beerdigungskosten (1) Abzgl. Nachlass des Verstorbenen (3) - € Abzgl. Übernahme Kosten durch andere Personen - € = Summe der abziehbaren Beerdigungskosten €  Allgemeines 1. Name und Anschrift des Verstorbenen: 2. Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen (z.B. Ehegatte): 3. Erbschaftsverhältnis (z.B. Alleinerbe, weitere Erben): 4. Weitere Beteiligte an der Kostenübernahme: 5. Liegt innerhalb der letzten 10 Jahre eine Schenkung/Übertragung i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge vor? nein ja (Verkehrswert angeben) 6. Haben Sie vom Erblasser eine Immobilie geerbt? nein ja* (Verkehrswert angeben) * arrow-alt-circle-right Falls Verkehrswert höher als Beerdigungskosten, dann sind Beerdigungskosten insgesamt nicht abzugsfähig! *1 Es ist nur der Anteil anzurechnen, welcher sich auf die abzugsfähigen unmittelbaren Kosten bezieht. Der Anteil, der sich auf die nicht abzugsfähigen mittelbaren Kosten bezieht, ist nicht anzurechnen: 100 x unmittelbare Kosten Erstattung x mittelbare + unmittelbare Kosten *2 Laut BFH-Urteil vom 15.06.2023 (VI R 33/20) ist das Sterbegeld aus öffentlichen Kassen steuerpflichtig. Das steuerpflichtige Sterbegeld mindert jedoch nicht die agBs. Laut BFH kürzt lediglich der Versorgungsfreibetrag die agBs.
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