Titel: Beitrag C3.1: Abgabefrist der Steuererklärung endet am 31. Juli (lang) - 2025
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Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge
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Abgabefrist der Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026
Abgabetermin: 31.07.2026
Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres, informiert der AKTUELL/ALTBAYERISCHE Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Eine Steuererklärung lohnt sich!
1.172 € durchschnittlich erstattet der Fiskus im Falle einer Erstattung laut Statistischem Bundesamt (Stand 06/2025). „Leicht verdientes Geld“ – könnte man meinen. Doch die wenigsten kennen sich im Steuerdschungel aus. Gut beraten ist, wer sich kompetente Hilfe holt.
Automatische Fristverlängerung bis 01.03.2027
Hinzu kommt noch der Vorteil, dass man sich nicht so sehr beeilen muss. Wer sich von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder einem anderen steuerlichen Vertreter helfen lässt, kann sich länger Zeit lassen. In diesen Fällen endet die Frist zur Abgabe der Erklärung 2025 erst am
01.03.2027. Doch auch diese Frist ist nicht die letzte. Wer nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, kann sich sogar vier Jahre Zeit lassen. Der Stichtag für das Steuerjahr 2025 ist der 31.12.2029.
Wer muss oder kann eine Erklärung abgeben?
Zur Abgabe ist verpflichtet, wer Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Insolvenzgeld, aber auch Elterngeld oder Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit von über
410 € im Jahr neben Gehalt bzw. Lohn erhalten hat. Wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen oder arbeitet bei Ehegatten einer mit der Steuerklasse V, verpflichtet das meist zur Abgabe einer Erklärung. Da sich die Verhältnisse jedoch jährlich ändern können, muss die Frage nach der Erklärungspflicht auch jährlich neu gestellt werden. Wer sich unsicher ist, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Vorname Nachname berät Mitglieder begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG
Der/Die Autor/Autorin Vorname Nachname ist Beratungsstellenleiter/in des Lohnsteuerhilfevereins AKTUELL/ALTBAYERISCHER e. V. in Musterstadt und ist unter 01234-56789 bzw. name@aktuell/altbayerischer.de zu erreichen.
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