Titel: Beitrag C1.1: Abgabefrist der Steuererklärung (kurz) - 2025
Beschreibung:
Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge
Es handelt sich um vorgefertigte Musterbeiträge. Die Texte sind wettbewerbsrechtlich einwandfrei abgestimmt.
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Abgabefrist der Steuererklärung 2025
Termin: 31.07.2026
Für die Abgabefrist gilt grundsätzlich Folgendes: Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31.07. des nächsten Jahres abgeben.
Automatische Fristverlängerung 01.03.2027
Auf der sicheren Seite sind all jene, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen. Für sie gilt nicht der 31.07. als Stichtag, sondern für das Steuerjahr 2025 der 01.03.2027.
Freiwillige Abgabe der Steuern 2025 bis 2029
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber abgeben möchte, da z. B. eine Steuererstattung erwartet wird, kann die Erklärung bis zu vier Jahre später einreichen. Der/Die Autor/Autorin Vorname Nachname ist Beratungsstellenleiter/in des Lohnsteuerhilfevereins AKTUELL / ALTBAYERISCHER e. V. in Musterstadt und ist unter 01234-56789 bzw. name@aktuell/altbayerischer.de zu erreichen.
Vorname Nachname berät Mitglieder begrenzt nach
§ 4 Nr. 11 StBerG
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