- Für Steuererklärungen, die Bereiche außerhalb des § 4 Nr. 11 StBerG tangieren (Module: LSt, USt, GewSt, EÜR), besteht eine Begrenzung auf einen Mandanten (für die eigene Einkommensteuererklärung)
- Lizenzerweiterungen sind für verschiedene Module jederzeit auf eigene Rechnung bei Steuersoft erhältlich
- Sämtliche Veranlagungszeiträume ab 1995 sind aus dem Mandanten aufrufbar (kein Programmwechsel nötig)
- Datenübernahme aus dem Vorjahr und in das Vorjahr zurück sind möglich
- Direkte Formulareingabe
- Netzwerkfähig
- Integrierte Cloud-Sicherung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Nur unter Windows lauffähig, keine Mac-Unterstützung
- Für eine fehlerfreie Berechnung sind regelmäßige Updates erforderlich
- Das Programm ist unbegrenzt mandantenfähig für Steuerpflichtige gem. § 4 Nr. 11 StBerG
- Nach Übergabe der Steuersoftware müssen alle neu zu bearbeiteten Lohnsteuerhilfe-Fälle über dieses Programm erstellt werden (sofern dies nicht der Fall ist, wird die Nutzungsgebühr in Höhe von 167 € zzgl. USt. in Rechnung gestellt)
Unter folgenden Voraussetzungen wird das Steuerprogramm berechnet:
- Unterjähriger Wechsel des Steuerprogramms

