– Für Steuererklärungen, die Bereiche außerhalb des § 4 Nr. 11 StBerG tangieren (Module: LSt, USt, GewSt, EÜR), besteht eine Begrenzung auf einen Mandanten (für die eigene Einkommensteuererklärung)
– Lizenzerweiterungen sind für verschiedene Module jederzeit auf eigene Rechnung bei Steuersoft erhältlich
– Sämtliche Veranlagungszeiträume ab 1995 sind aus dem Mandanten aufrufbar (kein Programmwechsel nötig)
– Datenübernahme aus dem Vorjahr und in das Vorjahr zurück sind möglich
– Direkte Formulareingabe
– Netzwerkfähig
– Integrierte Cloud-Sicherung
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
– Nur unter Windows lauffähig, keine Mac-Unterstützung
– Für eine fehlerfreie Berechnung sind regelmäßige Updates erforderlich
– Das Programm ist unbegrenzt mandantenfähig für Steuerpflichtige gem. § 4 Nr. 11 StBerG
– Ein späterer Softwarewechsel ist kostenpflichtig möglich
– Nach Übergabe der Steuersoftware müssen alle neu zu bearbeiteten Lohnsteuerhilfe-Fälle über dieses Programm erstellt werden (sofern dies nicht der Fall ist, wird die Nutzungsgebühr in Höhe von 167 € zzgl. USt. in Rechnung gestellt)
Unter folgenden Voraussetzungen wird das Steuerprogramm berechnet:
– Unterjähriger Wechsel des Steuerprogramms
| Stück | Preis pro 1 Stück | Preis gesamt |
|---|---|---|
| 1 | 167,00 € | 167,00 € |
| je weitere 1 | 167,00 € | 167,00 € |