Titel: BMF 04.04.2018 | Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
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Schlagwörter: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin www.bundesfinanzministerium.de
POSTANSCHRIFT
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
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DATUM
4. April 2018
BETREFF
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
BEZUG
Erörterung in der Sitzung LSt I/2018 zu TOP 3
GZ
IV C 5 - S 2334/18/10001
DOK
2018/0258099
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend zu Zweifelsfragen wie folgt Stellung genommen:
Inhaltsübersicht
1. Allgemeine Hinweise
2. Pauschale Nutzungswertmethode
2.1 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts
2.2 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung
2.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
2.4 Fahrzeugpool
2.5 Fahrzeugwechsel
2.6 Gelegentliche Überlassung
2.7 Listenpreis
2.8 Nutzungsverbot
Seite 2
2.9 Park and ride
2.10 Überlassung an mehrere Arbeitnehmer
2.11 Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge
3. Individuelle Nutzungswertmethode
3.1 Einheitliches Verfahren der individuellen Nutzungswertermittlung
3.2 Elektronisches Fahrtenbuch
3.3 Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuchs
3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts
3.5 Gesamtkosten
3.6 Leerfahrten
3.7 Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge
3.8 Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge
3.9 Umwegstrecken wegen Sicherheitsgefährdung
4. Wechsel der Bewertungsmethode
5. Fahrergestellung
6. Familienheimfahrten
7. Leasing
8. Nutzungsentgelt
9. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
10. Elektromobilität
11. Anwendungsregelungen
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