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Titel: Berechnungsbogen | Häusliches Arbeitszimmer V26-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de BERECHNUNGSBOGEN | HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER I. Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche Arbeitszimmeranteil = ______ m² (Fläche des Arbeitszimmers) x 100 = % ______ m² (Gesamtwohnfläche) II. Werbungskosten 1. Indirekt zuordenbare Kosten a) Laufende Kosten des Hauses/der Wohnung Miete € Strom € Heizung € Wasser/Abwasser € Schornsteinfeger € Müllabfuhr € Hausverwaltungskosten € Grundsteuer € Schuldzinsen € Gebäudeversicherung/Hausratversicherung € Renovierungs-/Instandhaltungskosten (Gesamtgebäude) € Sonstiges (z. B. Reinigung) € Summe € x % = € b) Abschreibungen (AfA) für das Haus/die Wohnung (sofern im Eigentum) Anschaffungs-/Herstellungskosten des Objekts € davon: 2 % / 3 % / 5 % € x % = € 2. Direkt zuordenbare Kosten Renovierungs-/Instandhaltungskosten € Reinigungskosten € Sonstige Kosten (z. B. Ausstattung: Tapete, Vorhang etc.) € Summe € € 3. Summe der abziehbaren Arbeitszimmerkosten € Exclamation-circle ab VZ 2023: Ansatz der Jahrespauschale von 1.260 €, wenn tatsächliche Kosten < 1.260 € € V26-1 Hinweis: * Ab VZ 2023: Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur ansetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt nicht im Arbeitszimmer (z. B. Lehrer:in), kann nur die Tagespauschale (6 € pro Tag, max. 210 Tage) angesetzt werden. * Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fachliteratur, Büromöbel) sind unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer absetzbar.
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