Titel: Vorlage | Musterhandakte V26-1
Beschreibung:
Schlagwörter: V26-1
Nachfolgend finden Sie
• Praxistipps für vertragskonforme schlanke Aktenführung sowie
• eine Musterhandakte als Beispiel.
Arrow-Circle-Right Fazit
Aufgrund der eingangs geschilderten Haftungsproblematik sind die Mitgliederakten von elementarer Bedeutung für den Verein.
Dementsprechend konsequent wird der Verein auf die vollständige Herausgabe sämtlicher Mitgliederakten bestehen und seine
vertraglichen Ansprüche durchsetzen. Wir bitten deshalb um kollegiale Kooperation und fristgerechte Übersendung bei Beendigung
der Tätigkeit.
ballot Vertragsauszüge - Beratungsstellenvertrag
Aktenführung:
(…) Der/Die BSTL wird für jedes Mitglied eine Steuerakte anlegen, die mit ihrer Entstehung in das Eigentum des Vereins übergeht.
Es reicht nicht aus, Steuerfälle als Dateien abzuspeichern. (…)
Pflichtbestandteile der Mitgliederakte:
• Steuerbescheid
• Steuerberechnung
• Steuererklärung
• Anlagen
• Notwendiger Schriftverkehr
• Vollständigkeitserklärung
• Identifizierung Mitglied(er)
• Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre:
Die Akten von Mitgliedern sind (gem. § 26 Abs. 4 StBerG) zehn Jahre aufzubewahren.
Vertragsstrafe 50 € pro Akte:
Der/Die BSTL haftet mit 50 € Vertragsstrafe für jede nicht vollständig oder ordnungsgemäß geführte Mitgliederakte; hierunter
fällt insbesondere die schuldhafte Verletzung der Herausgabepflicht nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer Woche des
Beratungsstellenvertrages.
LIGHTBULB-ON Warum Mitgliederakten?
Unabhängig davon, wie lange ein:e Beratungsstellenleiter:in tätig ist, besteht das haftungsrechtliche Vertragsverhältnis immer
zwischen dem Mitglied und dem Verein. Neben der Abwehr von Schadensersatzansprüchen kann eine ordnungsgemäß geführte
Handakte auch den oder die Beratungsstellenleiter:in davor bewahren, dass eventuell mögliche Ansprüche der Finanzbehörden
bei Steuerhinterziehungs- oder Steuerverkürzungsdelikten gegen ihn oder sie durchgesetzt werden können.
Häufig werden nämlich Mitglieder nicht davor zurückschrecken, den oder die Berater:in als „Schuldige:n“ zu benennen, Einnahmen
oder Ausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung bisher nicht oder nicht in voller Höhe erklärt zu haben.
Folder Papierform
Pro Mitglied ist deshalb eine Akte in Papierform anzulegen. Eine Datensicherung wird zusätzlich empfohlen, reicht aber nicht aus.
Cloud-Download-Alt Digitale-Akte (nur mit Zusatzvereinbarung und Freigabe)
Es besteht die Möglichkeit einer digitalen Mitgliederakte und somit einhergehend die Entbindung von der vertraglich vereinbarten
Pflicht zur Handaktenführung.
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Vertragliches, Praxistipps & Musterhandakte
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V26-1
Praxistipps für vertragskonforme schlanke Aktenführung
Pro Mitglied ist eine Akte in Papierform anzulegen. Eine Datensicherung der Steuerfälle und der digitalisierten Belege wird
zusätzlich empfohlen, ersetzt aber nicht die Handaktenführungspflicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer digitalen Mitgliederakte
(nur mit Zusatzvereinbarung und Freigabe).
Die Mitgliederakte muss für jeden VZ einzeln enthalten:
• Vollständigkeitserklärung (bei Ehepaaren von beiden zu unterschreiben)
• Steuererklärung (4 Seiten auf einem Blatt + Duplex) + Berechnung (2 Seiten auf einem Blatt)
Steuersoft - ESt-PLUS:
Steuererklärung: Protokolldruck Arrow-Circle-Right Strg + P
Berechnung Arrow-Circle-Right F8
Buhl Data - Tax Business:
• Kopie des Bescheides
Arrow-Circle-Right falls Abweichung von Berechnung oder wichtige Erläuterungen
Arrow-Circle-Right falls Übereinstimmung reicht Notiz „OK + Bescheiddatum“
(auf Berechnung ohne Bescheidkopie)
• Anlagen soweit im Elsterprotokoll darauf verwiesen wird
oder falls erklärungsbedürftig nach eigenem Ermessen
• relevante Aktennotizen mit Mitglied oder Finanzamt mit Gesprächspartner:in, Datum und Uhrzeit
• Belege überwiegend scannen und sichern, nicht kopieren falls nicht erklärungsbedürftig
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Vertragliches, Praxistipps & Musterhandakte
17.07.2025
zu versteuerndes Einkommen Euro 73.038
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach SPLITTING-TABELLE 73.038
Steuer nach SPLITTING-TABELLE 12.716
tarifliche Einkommensteuer 12.716
+ Anspruch auf Kindergeld 3.000
festzusetzende Einkommensteuer Euro 15.716
Berechnung des Solidaritätszuschlages
Bemessungsgrundlage gem.§ 2 Abs. 5 Satz 2 EStG 63.498
berücksichtigte Kinderfreibeträge 19.080
ESt - Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag 9.838
Solidaritätszuschlag Euro 0,00
Berechnung der Kirchensteuer
Bemessungsgrundlage gem.§ 2 Abs. 5 Satz 2 EStG 63.498
berücksichtigte Kinderfreibeträge 19.080
ESt - BMG für Kirchensteuer 9.838
auf den Kirchenangehörigen entfallen 5.020,00
Kirchensteuer - Satz 9 %
ACHTUNG ! Für die Kirchensteuerkappung ist ein Antrag erforderlich!
festzusetzende Kirchensteuer Euro 451,80
Arbeitnehmer - Sparzulage 0 4
VORTEIL KINDERGELD gegenüber KINDERFREIBETRAG 78 €
DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ 21,52 %
GRENZSTEUERSATZ 31,00 %
zumutbare Eigenbelastung: 3.603 €
Seite 2
OK 17.07.2025
2
V26-1
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3
Muster Bescheid Muster Bescheid
Muster Bescheid Muster Bescheid
(Kopie, Original stets an MG)
V26-1
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4
Muster Bescheid
V26-1
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5
Muster elektronischer Bescheid
(als Alternative zum Papierbescheid)
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6
Muster elektronischer Bescheid
V26-1
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17.07.2025
zu versteuerndes Einkommen Euro 73.038
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach SPLITTING-TABELLE 73.038
Steuer nach SPLITTING-TABELLE 12.716
tarifliche Einkommensteuer 12.716
+ Anspruch auf Kindergeld 3.000
festzusetzende Einkommensteuer Euro 15.716
Berechnung des Solidaritätszuschlages
Bemessungsgrundlage gem.§ 2 Abs. 5 Satz 2 EStG 63.498
berücksichtigte Kinderfreibeträge 19.080
ESt - Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag 9.838
Solidaritätszuschlag Euro 0,00
Berechnung der Kirchensteuer
Bemessungsgrundlage gem.§ 2 Abs. 5 Satz 2 EStG 63.498
berücksichtigte Kinderfreibeträge 19.080
ESt - BMG für Kirchensteuer 9.838
auf den Kirchenangehörigen entfallen 5.020,00
Kirchensteuer - Satz 9 %
ACHTUNG ! Für die Kirchensteuerkappung ist ein Antrag erforderlich!
festzusetzende Kirchensteuer Euro 451,80
Arbeitnehmer - Sparzulage 0 4
VORTEIL KINDERGELD gegenüber KINDERFREIBETRAG 78 €
DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ 21,52 %
GRENZSTEUERSATZ 31,00 %
zumutbare Eigenbelastung: 3.603 €
Seite 2
7
Musterberechnung
(Wenn Berechnung identisch mit Bescheid, nur Datum des Bescheids nötig, bitte notieren.
In diesem Fall ist eine Kopie des Bescheides nicht erforderlich.)
V26-1
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V26-1
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Muster komprimierte Steuererklärung
(= Elsterprotokoll)
V26-1
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Muster komprimierte Steuererklärung
V26-1
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Fortbildungskosten für das Jahr 2024
Dauer der Fortbildung
Art der Fortbildung
Ort der Fortbildung
Heilpraktiker
Bad Birnbach
Dabei sind folgende Aufwendungen entstanden:
Kosten der Fortbildung
Lehrgangs / Teilnahmegebühren / Prüfungsgebühren
Aufwendungen für Lernmittel
Fachliteratur
Schreibwaren, Bürobedarf, Fotokopien
Sonstige Arbeitsmittel
Fahrtkosten
Anzahl
Fahrten
gefahrene
Kilometer
Km-Geld
Pauschale
abzugsfähiger
Betrag
Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Fahrrad
Fahrtkosten
6,00 58,00 104,40
104,40
Art des Fahrzeuges
oder Art der Beförderung
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn, Bus, Taxi, Fähre etc.
Flugzeug
Anzahl
Fahrten
einfache
Entferung
KM - Geld
Pauschale
tatsächliche
Kosten
abzugsfähiger
Betrag €
-
-
-
Mehraufwendungen für Verpflegung für die ersten 3 Monate
Anzahl
Tage
abzugsfähige
Pauschale
abzugsfähiger
Betrag
14,- € 84,00
14,- €
28,- € 84,00
188,40
188,40
Abwesenheit von mehr als 8 Std.
An- und Abreisetag
Abwesenheit von 24 Stunden
Übernachtungskosten (lt. Belegen)
Reisenebenkosten
Sonstige Kosten
Fortbildungskosten insgesamt
./. Erhaltene Zuschüsse
Verbleibende Fortbildungskosten
- -
27.08. - 18.09.
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
(nach Dienstreisegrundsätzen)
(Entfernungspauschale)
(und die Folgezeit, wenn die Fortbildungsstätte an nicht mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht wird)
PKW
Art des
Fahrzeuges
Bad Birnbach 0,30
Ziel
Aufwendungen für Lerngemeinschaften €
€
€
€
Name:
VZ 2024
Muster, Max
Anschrift:
84323 Massing Datum:
Musterstraße 1
21.08.2025
Steuernummer:
Finanzamt: Eggenfelden
Steuerpflichtiger
Mahlzeitengest.
Kürzungsbetr.
6,00
Fortbildungskosten für das Jahr 2024
Dauer der Fortbildung
Art der Fortbildung
Ort der Fortbildung
McKenzie Modul A
Ulm
Dabei sind folgende Aufwendungen entstanden:
Kosten der Fortbildung
Lehrgangs / Teilnahmegebühren / Prüfungsgebühren
Aufwendungen für Lernmittel
Fachliteratur
Schreibwaren, Bürobedarf, Fotokopien
Sonstige Arbeitsmittel
Fahrtkosten
Anzahl
Fahrten
gefahrene
Kilometer
Km-Geld
Pauschale
abzugsfähiger
Betrag
Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Fahrrad
Fahrtkosten
1,00 536,00 160,80
160,80
Art des Fahrzeuges
oder Art der Beförderung
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn, Bus, Taxi, Fähre etc.
Flugzeug
Anzahl
Fahrten
einfache
Entferung
KM - Geld
Pauschale
tatsächliche
Kosten
abzugsfähiger
Betrag €
-
-
-
Mehraufwendungen für Verpflegung für die ersten 3 Monate
Anzahl
Tage
abzugsfähige
Pauschale
abzugsfähiger
Betrag
14,- € 28,00
14,- € 28,00
28,- € 56,00
178,00
394,80
394,80
Abwesenheit von mehr als 8 Std.
An- und Abreisetag
Abwesenheit von 24 Stunden
Übernachtungskosten (lt. Belegen)
Reisenebenkosten
Sonstige Kosten
Fortbildungskosten insgesamt
./. Erhaltene Zuschüsse
Verbleibende Fortbildungskosten
- -
17.11. - 20.11.
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
(nach Dienstreisegrundsätzen)
(Entfernungspauschale)
(und die Folgezeit, wenn die Fortbildungsstätte an nicht mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht wird)
PKW
Art des
Fahrzeuges
Ulm 0,30
Ziel
Aufwendungen für Lerngemeinschaften €
€
€
€
Name:
VZ 2024
Muster, Max
Anschrift:
84323 Massing Datum:
Musterstraße 1
21.08.2025
Steuernummer:
Finanzamt: Eggenfelden
Steuerpflichtiger
Mahlzeitengest.
Kürzungsbetr.
2,00
2,00
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Muster Anlage
(Verweis auf Elster-Protokoll)
V26-1
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Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Aktuell
2900 1111
Bitte senden oder mailen Sie uns das Formular nach Unterschrift zurück.
ALH Formular Vollständigkeitserklärung 03/2023
VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG Mustermann
(Mitglied 1) (Mitglied 2)
Anrede
Name
Vorname
Straße / Nr.
PLZ / Ort
Telefon | Handy
E-Mail
Herr
Mustermann
Max
Musterstraße 1
12345 Berlin
12345 |
mustermann@test.de
Frau
Musterfrau
Maria
dass ich/wir alle Angaben für meine/unsere Einkommensteuererklärung gegenüber meinem/unserem
steuerlichen Berater wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n).
Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir keine Einkünfte aus Gewerbe (ausgenommen begünstigte Photovoltaik), Land- und
Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit erzielt habe(n) (ausgenommen Übungsleiterpauschale).
Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit meinen/unseren steuerlichen Berater, meine/unsere Einkommensteuererklärung
an das Finanzamt per ELSTER zu übermitteln.
Mir/uns ist bekannt, dass mir/uns die Daten von meinem/unserem steuerlichen Berater in leicht nachprüfbarer
Form zur Zustimmung zur Verfügung gestellt werden und ich/wir die Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und
Richtigkeit überprüfen muss/müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass Spendenbelege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
aufzubewahren sind.
Die übrigen Belege müssen bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
Mir/uns wurde empfohlen die Originalunterlagen bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung (10 Jahre ab Ende des
Abgabejahrs) aufzubewahren.
Mitgliedsnummer 2900 1111
Ihre Beratungsstelle
Beratungsstellenleiter
Christian Staller
Fischbräustr. 6
84323 Massing
2900
(08724) 965 300 100
(08724) 965 300 75
cstaller@aktuell-verein.de
Telefon:
Fax:
weiterer Standort
Telefon:
Fax:
Bank
:
zur Einkommensteuererklärung 2024
BIC: IBAN
:
Hiermit bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit folgender Daten:
17.07.2025
__________________ ___________________________ ___________________________
Datum Unterschrift Mitglied 1 Unterschrift Mitglied 2
2024
Hiermit versichere/versichern ich/wir,
V26-1
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Muster
V26-1
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14
V26-1
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15
Muster
V26-1
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Vertragliches, Praxistipps & Musterhandakte
16
Mustermann Max
1111-1111
10.10.1999
zur Vertretung in Steuersachen
Lohnsteuerhilfeverein e. V., Musterstraße 1, 11111 Musterstadt
Vollmachtgeber/-in 1)
1
2
3
4 Geburtsdatum
5
6 IdNr MG-Nummer
7 Vollmacht 2)
8
9
Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronisch gespeichert und an die
Finanzverwaltung übermittelt werden.
40
41
(Name des Lohnsteuerhilfevereins) 3)
wird hiermit bevollmächtigt den/die Vollmachtgeber/in in allen steuerlichen und sonstigen
Angelegenheiten zu vertreten, soweit der Lohnsteuerhilfeverein hierzu nach § 4 StBerG
befugt ist 4).
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12
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14 Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.
15 Diese Vollmacht gilt nicht für:
die Vertretung im Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit
Einkommensteuer
das Lohnsteuerermäßigungsverfahren
das Festsetzungsverfahren
das Erhebungsverfahren (einschließlich des
Vollstreckungsverfahrens)
die Vertretung im außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren
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Bekanntgabevollmacht
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen
Verwaltungsakten.
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Die Vollmacht gilt für die Dauer der Mitgliedschaft des Vollmachtgebers im Lohnsteuerhilfeverein,
aber
nicht für Veranlagungszeiträume vor _________________.
nur für den/die Veranlagungszeitraum/-zeiträume _________________.
Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten nicht angezeigt worden ist 6).
Bisher erteilte Vollmachten erlöschen 7).
oder
Nur dem o.a. Bevollmächtigten bisher erteilte Vollmachten erlöschen.
Vollmacht zum Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten 8):
Die Vollmacht erstreckt sich im Ausmaß der Bevollmächtigung nach Zeilen 7 bis 15 und 21 bis 28
auch auf den elektronischen Datenabruf hinsichtlich der bei der Finanzverwaltung zum/zur oder für
den/die Vollmachtgeber/in gespeicherten steuerlichen Daten, soweit die Finanzverwaltung den Weg
hierfür eröffnet hat.
Diese Abrufbefugnis wird nicht erteilt.
Soweit im Fall einer sachlichen oder zeitlichen Beschränkung der Bevollmächtigung 9) die
Abrufbefugnis aus technischen Gründen nicht beschränkbar ist, ist ein Datenabruf ausgeschlossen
(soweit nicht nachfolgend die Abrufbefugnis ausgedehnt wird).
Ungeachtet der Beschränkung der Bevollmächtigung wird dem/der o.a. Bevollmächtigten eine
unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt.
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5):
X
X
Feststellungsverfahren i. S. d. §§ 179 ff. AO
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen
#Unterschriftenpad_VM#
12 345 678 910
V26-1
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Vertragliches, Praxistipps & Musterhandakte
17
Häkchen (X) setzen, wenn Zusendung von Bescheiden gewünscht
(Vorbelegung im Formular über das Webportal: meine BST/ Voreinstellungen).
Ort 01.01.2026
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Ort Datum Unterschrift Vollmachtgeber/-in
Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung bittet darum, im Datensatz zur Übermittlung der
Vollmachtsdaten gemäß § 80a AO bis auf weiteres die Steuernummern aller Verfahren anzugeben, zu
denen die Vollmacht automationsgestützt erfasst werden soll. Es können jederzeit Steuernummern
nachgemeldet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das jeweils zuständige Finanzamt
gesondert über die Bevollmächtigung zu informieren.
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1 Bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern sind, auch im Fall der Zusammenveranlagung, zwei eigenständige Vollmachten
zu erteilen.
2 Diese Vollmacht regelt das Außenverhältnis zur Finanzbehörde und gilt im Auftragsverhältnis zwischen
Bevollmächtigtem und Mandant, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3 Bei Bezeichnung des Vollmachtnehmers kann neben dem Namen des Lohnsteuerhilfevereins auch die jeweils
für das Mitglied tätige Beratungsstelle benannt werden (insbesondere bei Erteilung einer Bekanntgabevollmacht).
4 Die Vollmacht umfasst insbesondere die Berechtigung
- zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art,
- zur Stellung von Anträgen in Haupt-, Neben- und Folgeverfahren,
- zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht,
- zu außergerichtlichen Verhandlungen jeder Art.
Die Berechtigung zur Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten im Steuerschuldverhältnis
ist in der Regel nur gegeben, soweit der/die Vollmachtgeber/in hierzu ausdrücklich bevollmächtigt
hat (Hinweis auf § 122 Abs. 1 Satz 4 AO; vgl. Zeilen 16 bis 20).
5 Sachliche und/oder zeitliche Beschränkungen der Bevollmächtigung in Zeilen 15 und 21 bis 28 gelten auch
bei der Bekanntgabevollmacht.
6 Ein Widerruf der Vollmacht wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (vgl.
§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Finanzbehörde noch wirksam Verfahrenshandlungen
gegenüber dem Bevollmächtigten vornehmen, zum Beispiel ihm Steuerbescheide mit Wirkung für
den Inhaltsadressaten bekanntgeben.
7 Dies gilt auch für Vollmachten, die nicht nach amtlich bestimmtem Formular nach amtlich vorgeschriebenem
Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch übermittelt worden sind. Bislang erteilte
Bekanntgabevollmachten erlöschen bei Anzeige einer neuen Bekanntgabevollmacht in jedem Fall. Das Erlöschen
von Datenabrufvollmachten, die nicht an das automationsgestützte Berechtigungsmanagement der Finanzverwaltung
übermittelt worden sind, ist gesondert anzuzeigen.
8 Wegen der technisch bedingten Einschränkungen in Bezug auf die Abrufbefugnis bei sachlicher und/oder
zeitlicher Beschränkung der Bevollmächtigung Hinweis auf die Zeilen 35 bis 39.
9 Ein Ausschluss der Bevollmächtigung in Zeile 15 für die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
und in Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit ist für den Umfang der Datenabrufbefugnis des/der Bevollmächtigten
unerheblich. Eintragungen in Zeile 35 - 39 sind in diesem Fall nicht erforderlich.
X
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